- Anerkennung nach § 45b SGB XI - Entlastungsbetrag 125,-€ / ab
Pflegegrad 1 direkte Abrechnung mit Pflegekassen möglich
- Hausnotruf Beratung und Installation
- Beratung und Installation Telefon und Internet
- Objektbetreuung
- Hausmeisterdienste und Kleinstreparaturen
- Barrierefreies Wohnen
- Behördengänge und Schriftverkehr
- Arztfahrten und Einkaufsservice
- Haushaltsausgabenoptimierung
- Organisation Haus- und Wohnungswechsel
- Gartenbetreuung
- ... und noch vieles mehr!